Allgemeine Geschäftsbedingungen

LechLoft eGbR

GF Jan Randy Schwegle & Marcus Dein

An der Schmiede 15

86899 Landsberg am Lech



Allgemeine Geschäftsbedingungen für die mietweise Überlassung von

Meeting-, Event-, Büro-, und Workshopflächen oder anderen Arbeitsräumen (zusammen nachfolgend „Räume“) (Stand: September 2025)



  • Geltungsbereich
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die mietweise Überlassung von Meeting-, Event-, Büro-, und Workshopflächen oder anderen Arbeitsräumen (zusammen nachfolgend “Räume”) (kurz: "AGB") gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  1. Gegenstand dieser AGB sind sämtliche mietweise Überlassungen von unter Punkt 1.1 dieser AGB genannten Räume, die die LechLoft eGbR ("LechLoft") an deren Kunden ("Kunde") überlässt. Die Leistungen gemäß Satz 1 erfolgen ausschließlich zu den Bedingungen dieser AGB. Andere Bestimmungen, insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, gelten nicht, unabhängig davon, ob sie von LechLoft ausdrücklich zurückgewiesen wurden oder nicht. Ausschließlich diese AGB gelten auch dann, wenn LechLoft in Kenntnis anderer Geschäftsbedingungen eine Leistung vorbehaltlos ausführt oder annimmt.
  2. Die AGB gelten auch für alle sonstigen Dienstleistungen und Lieferungen von LechLoft und/oder seinen Lieferanten im Zusammenhang mit der Überlassung von Meeting-, Event-, Büro-, und Workshopflächen oder anderen Arbeitsräumen, etwa Catering-Verträge.
  1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses mit dem Kunden geltenden, jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung. 
  1. Diese AGB gelten auch für zukünftige gleichartige Rechtsgeschäfte zwischen LechLoft und dem Kunden.
  1. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen zwischen LechLoft und dem Kunden haben Vorrang.
  1. Hinweise auf die Anwendbarkeit gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Die gesetzlichen Vorschriften gelten somit unabhängig von einer entsprechenden Klarstellung, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
  2. Das Angebot von LechLoft richtet sich primär an unter Punkt 1.1 dieser AGB genannten Kundenkreis und nicht an Privatpersonen.
  3. Die Vertragssprache ist Deutsch.
  • Vertragsschluss, Änderungen und Laufzeit
  1. Der Vertragsschluss zwischen den Parteien erfolgt wie nachstehend beschrieben: LechLoft erstellt auf Anfrage des Kunden nach Übermittlung aller erforderlichen Informationen zunächst ein unverbindliches Angebot auf Abschluss einer mietweisen Überlassung von Räumen (inkl. eventuell vom Kunden gewünschter Addons wie bspw. Catering-Service) an den Kunden. Das unverbindliche Angebot enthält diese AGB und wird in der Regel durch LechLoft dem Kunden als interaktives PDF übermittelt. Soweit der Kunde Änderungswünsche hat, wird LechLoft ein insoweit angepasstes Angebot versenden. Das unverbindliche (angepasste Angebot) kann dann vom Kunden schriftlich (via Lexware Office Kundenportal, der Buchungsplattform Cobot oder per E-Mail) oder telefonisch angenommen werden. Dies stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss der mietweisen Überlassung von Räumen dar. Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn LechLoft das Angebot des Kunden durch eine Auftragsbestätigung in Textform (z.B. per E-Mail) annimmt.
  1. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. LechLoft ist gewillt, nachträgliche Änderungsverlangen des Kunden auszuführen, sofern dies keine zusätzlichen Kosten oder zeitlichen Verzögerungen in Bezug auf die vereinbarten Leistungen verursacht. Andernfalls erstellt LechLoft innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des schriftlichen Änderungs- oder Ergänzungsverlangens ein ergänzendes Leistungsangebot, in welchem die nachträglichen Änderungen, Ergänzungen, Mehraufwand und Kosten berücksichtigt werden. Bestätigt der Kunde dieses nicht binnen 14 Tagen ab Erhalt des ergänzenden Leistungsangebots, werden die Änderungen nicht Vertragsbestandteil.
  1. Mit Abgabe des verbindlichen Angebots sichert der Kunde zu, dass der/die Abgebende berechtigt ist, im Namen des Kunden, für den er/sie handelt, Verträge abzuschließen. Des Weiteren sichert der Kunde zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Änderungen der Daten, insbesondere der Kontaktdaten, hat der Kunde unverzüglich schriftlich anzuzeigen (E-Mail ausreichend). Falls durch die Änderungen eine erneute Rechnungsstellung erforderlich wird und der Kunde die Änderungen erst nach Rechnungsstellung angezeigt hat, wird eine Aufwandspauschale von EUR 100,00 zzgl. der derzeit geltenden Umsatzsteuer berechnet.
  • Erbringung der mietweisen Überlassung (Leistungsbeschreibung)
  1. Die von LechLoft zu erbringende mietweise Überlassung von Räumen („Leistungen“) und deren Umfang werden im jeweiligen Vertrag festgehalten, der aus dem unverbindlichen Angebot von LechLoft, der korrespondierenden von beiden Parteien unterzeichneten Auftragsbestätigung, den AGB, sowie ggf. weiteren individuellen Vereinbarungen zwischen den Parteien besteht. Die Leistungen werden gemäß der vertraglichen Vereinbarung ausgeführt. Insoweit schuldet LechLoft keinen Erfolg bezogen auf das Überlassungsergebnis, sondern ausschließlich die Ausführung der Leistungen als solche.
  2. Der Leistungszeitraum und der Leistungsumfang sowie die Vergütung von LechLoft richten sich nach dem Vertrag.
  1. LechLoft verpflichtet sich, die Räume dem Kunden im vertraglich vereinbarten Zustand zur Nutzung, insbesondere für Konferenzen, Tagungen und ähnliche Veranstaltungen (nachfolgend gemeinsam “Veranstaltungen“), zu überlassen. LechLoft ist dabei stets nur für die Überlassung der Räume verantwortlich, aber nie Veranstalter. Dies ist vielmehr der Kunde.
  2. Im Gegenzug für die Überlassung der Räume verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. 
  3. Bei einer Nutzung der Räume über die vereinbarte Nutzungsdauer hinaus, wird jede angefangene Stunde als volle Stunde berechnet, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist (E-Mail ausreichend).
  4. Neben der Überlassung der Räume bietet LechLoft dem Kunden weitere Dienstleistungen (z. B. Catering-Service) gegen Entgelt an. Sofern der Kunde Catering, Getränkelieferungen oder sonstige Verpflegung benötigt, wird der Kunde dies bei LechLoft beauftragen und entsprechende Leistungen ohne schriftliche vorherige Zustimmung von LechLoft weder selbst erbringen noch von Dritten beziehen (E-Mail ausreichend).
  5. Liegt zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Leistungszeitraum mehr als vier Monate, kann LechLoft aus berechtigtem Grund angemessene Preisänderungen vornehmen. Ein berechtigter Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der von LechLoft beauftragte Dienstleister (z.B. Catering- oder Getränke-Service) seine Preise bzw. Konditionen nach Abschluss des Vertrages zwischen LechLoft und dem Kunden ändert. In einem solchen Fall ist LechLoft berechtigt, die Vergütung entsprechend, d.h. im Umfang der für LechLoft höheren Kosten, zu erhöhen.
  6. Dem Kunden ist bekannt, dass einzelne Räume weder klimatisiert noch mechanisch belüftet sind. Es kann daher insbesondere im Sommer zu Aufheizungen der Räume kommen, auch über eine Raumtemperatur von 26°C hinaus. Eine solche Aufheizung stellt keinen Mangel der Räume dar.
  1. LechLoft wird alle gesetzlichen Vorschriften sowie behördlichen und sonstigen öffentlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen einhalten. Erfolgen die Leistungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, hat der Kunde die ggf. im jeweiligen Land erforderlichen Erlaubnisse oder Genehmigungen einzuholen. LechLoft wird die hierfür notwendige Dokumentation dem Kunden oder der jeweiligen Behörde zur Verfügung stellen.
  • Zugangsbedingungen
  1. Die Öffnungszeiten für die Räume sind Montag bis Freitag von 9:00 bis 22:00 Uhr. Am Wochenende und an Feiertagen sind die Räume grundsätzlich geschlossen – hiervon abweichende Regelungen können zwischen LechLoft und dem Kunden individuell vorab schriftlich vereinbart werden (E-Mail ausreichend).
  1. Die Öffnung / Schließung der Räume erfolgt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, eine halbe Stunde vor / nach dem Mietbeginn (E-Mail ausreichend).
 
  • Untervermietung

Die Untervermietung der Räume ist nicht gestattet.

 
  • Mitwirkungspflichten des Kunden, Haftung des Kunden
  1. Der Kunde hat LechLoft bei der Erbringung der Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, zu unterstützen. Der Kunde hat LechLoft insbesondere die erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung zu stellen.
  1. Der Kunde hat vor oder bei Abschluss des Vertrages, spätestens aber 14 Werktage vor Überlassung der Räume, LechLoft die technischen Erfordernisse für seine Nutzung der Räume in Textform bekannt zu geben. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und verhindert die ausbleibende Reaktion des Kunden die Erbringung der Leistung gemäß dem Vertrag oder blockiert die ausbleibende Reaktion die Ressourcen von LechLoft in wesentlichem Umfang, kann LechLoft den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
  2. Der Kunde hat alle genutzten Flächen sowie das Inventar – hierzu zählen insbesondere auch technische Einrichtungen – pfleglich zu behandeln und nur für den vereinbarten Zweck zu nutzen. Der Kunde bestätigt insbesondere, dass er die Dienste und Infrastruktur von LechLoft für keine der im Folgenden aufgezählten Tätigkeiten nutzen wird:
    1. Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, MLM (Schneeballsystemen), Kettenbriefen, Spam-E- Mail, oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung (sowohl privat als auch geschäftlich);
    2. Diffamierung, Missbrauch, Belästigung, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (wie Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen inner- und außerhalb der Veranstaltungsfläche; 
    3. Verbreitung von sittenwidrigen, beleidigenden oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb oder über die vom LechLoft bereitgestellte Infrastruktur; 
    4. Verbreitung oder Bereitstellung von Daten, die Bilder, Fotografien, Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (z.B. Markenrecht) unterliegt, es sei denn der Kunde ist Rechteinhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung; 
    5. Verbreitung von Daten die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten und/oder
    6. Illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Daten.
  3. Sofern LechLoft von entsprechenden Verhaltensweisen des Kunden im Rahmen der Nutzung der Räume und ihrer Infrastruktur erfährt, insbesondere von der Verletzung geistiger Eigentumsrechte Dritter, kann LechLoft den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund kündigen. Der Kunde stellt LechLoft von jeglichen Ansprüchen Dritter basierend auf den vorgenannten Verhaltensweisen frei. Der Kunde ersetzt LechLoft zudem die Kosten der Rechtsverteidigung und jeden weiteren Schaden für den Fall, dass LechLoft von Dritten in Anspruch genommen wird.
  4. Des Weiteren hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass Fluchtwege stets frei von Behinderungen sind und andere Kunden bei der Nutzung der von ihnen gemieteten Räume nicht eingeschränkt werden. 
  5. Etwaige Beschädigungen der Räume bzw. des Inventars hat der Kunde LechLoft unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde haftet für alle über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehenden Schäden, die durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen und Dritte, die sich mit Zustimmung des Kunden in den Räumen aufhalten, verursacht werden.
  6. Der Kunde hat alle Handlungen zu unterlassen, die den genutzten Flächen oder dem Inventar abträglich sein oder dem Ruf von LechLoft schaden könnten.
  7. Der Kunde ist für die von ihm, seinen Mitarbeitern und anderen Dritten, die sich mit Zustimmung des Kunden in den Räumen aufhalten, in die Räume mitgebrachten Gegenstände verantwortlich. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial (insb. schwer entflammbare Stoffe) muss zertifiziert sein.
  8. Der Kunde hat die überlassenen Räume vor Zugriff durch Dritte sowie ihm überlassene Schlüssel und Zugangskarten vor Verlust und Diebstahl zu schützen. Schlüssel und Zugangskarten dürfen Dritten nicht übergeben oder zugänglich gemacht werden, wenn dies nicht vorher schriftlich mit LechLoft vereinbart worden ist (E-Mail ausreichend).
  9. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die rechtlichen Anforderungen bei der Nutzung der Räume (z. B. etwaige einzuholende Genehmigungen, Anmeldungen, Abführen von Gebühren (z. B. für GEMA) etc.)) erfüllt sind und dass die gesetzlichen (insbesondere öffentlich-rechtlichen) Vorschriften eingehalten werden und stellt bei schuldhaften Verstößen hiergegen LechLoft von allen Forderungen Dritter frei.
  • Leistungsfristen und -termine, Leistungsverzug
  1. Leistungsfristen und -termine werden individuell vereinbart.
  1. Leistungsfristen und -termine sind in Textform anzugeben. Sie sind unverbindlich, es sei denn, sie werden im einzelnen Vertrag oder Projektplan ausdrücklich als "verbindlich" bezeichnet. Nachträgliche Vertragsänderungen führen ggf. zu einer Verlängerung der vereinbarten Leistungsfristen und Verschiebung der Leistungstermine.
  1. Leistungsfristen beginnen mit Vertragsschluss, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Leistungsfristen beginnen jedoch nicht, bevor der Kunde seine ggf. bestehenden bzw. vereinbarten Mitwirkungspflichten vollständig erfüllt hat und, sofern Vorauszahlung vereinbart ist, nicht vor Eingang der vereinbarten Zahlung bei LechLoft.
  1. Im Falle unverbindlicher Leistungsfristen oder -termine kommt LechLoft nicht vor fruchtlosem Ablauf einer vom Kunden schriftlich gesetzten angemessenen Frist zur Leistung in Verzug.
  • Vergütung, Zahlung, Zahlungsverzug
  1. Die Vergütung für die Leistungen bestimmt sich nach dem jeweiligen Vertrag und wird in der Regel als Pauschalvergütung vereinbart. Sie setzt sich zusammen aus einer Raumnutzung und ggf. zusätzlichen Essens- und Getränkepauschalen pro Teilnehmer. Ein Recht auf Minderung der Vergütung wegen einer (insbesondere zeitlich) geringeren Inanspruchnahme der Räume als vertraglich vereinbart besteht nicht. Überschreitet die tatsächliche Inanspruchnahme der Räume den vertraglich vereinbarten Umfang und/oder werden während der Nutzung der Räume Zusatzleistungen erbracht, die nicht vertraglich vereinbart waren, führt dies zu einer Erhöhung der Vergütung in angemessenem Umfang.
  2. Alle von LechLoft gegenüber Unternehmern angegebenen Preise sind Nettopreise. Etwaige anfallende Umsatzsteuer wird zum jeweils gültigen gesetzlichen Satz gesondert berechnet und ist vom Kunden zu zahlen. 
  1. Rechnungen sind, sofern nicht Vorkasse oder etwas anderes vereinbart ist, innerhalb von 10 Tagen nach Erbringung der Leistungen und Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen. Ist die Vergütung oder ein Teil davon bereits bei Vertragsabschluss fällig, erstellt LechLoft eine Vorauszahlungsrechnung. Bei Vorauszahlungsrechnungen ist die Rechnungssumme jedoch in jedem Fall spätestens 30 Tage vor der vereinbarten Überlassung der Räume zu zahlen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, haben Zahlungen in Euro zu erfolgen.
  1. Die Zahlung des Kunden kann mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von LechLoft im Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für LechLoft kostenfrei zu erfolgen.
  1. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem angegebenen Konto. 
  1. Der Kunde hat während des Verzugs Verzugszinsen in der gesetzlich bestimmten Höhe zu entrichten. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. 
  1. Kommt der Kunde mit mindestens zwei Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit LechLoft in Zahlungsverzug, werden sämtliche Zahlungsverpflichtungen des Kunden aus allen Geschäftsbeziehungen mit LechLoft sofort fällig.
  • Stornobedingungen
    1. Soweit der Kunde vor Beginn der Veranstaltung in Textform erklärt, die vertraglich vereinbarten Leistungen am vereinbarten Termin nicht (Stornierung) oder bei einer mehrere Tage und/oder Räume umfassenden Veranstaltung teilweise nicht in Anspruch nehmen zu wollen oder dass bei einer nach Teilnehmern bemessenen Vergütung weniger Teilnehmer als vereinbart teilnehmen werden (jeweils Teilstornierung), gewährt LechLoft ohne Anerkennung einer Rechtspflicht dem Kunden eine Reduzierung der Vergütung nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffern. 
    2. Geht die Erklärung bei einem Vertrag mit einer vereinbarten Vergütung von insgesamt bis zu EUR 4.000,00 zzgl. Umsatzsteuer LechLoft
      1. bis zum 60. Kalendertag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum zu, zahlt der Kunde keine Vergütung;
      2. bis zum 30. Kalendertag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum zu, zahlt der Kunde 50 % der vereinbarten Vergütung und 
      3. bis zum 16. Kalendertag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum zu, zahlt der Kunde 70 % der vereinbarten Vergütung.
    3. Geht die Erklärung bei einem Vertrag mit einer vereinbarten Vergütung von über EUR 4.000,00 zzgl. Umsatzsteuer LechLoft 
      1. bis zum 91. Kalendertag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum zu, zahlt der Kunde 30 % der vereinbarten Vergütung;
      2. bis zum 42. Kalendertag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum zu, zahlt der Kunde 50 % der vereinbarten Vergütung und
      3. bis zum 28. Kalendertag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum zu, zahlt der Kunde 70 % der vereinbarten Vergütung.
    4. Bei einer später erfolgenden Stornierung wird die gesamte Vergütung berechnet. LechLoft muss sich jedoch in jedem Fall den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die LechLoft aus einer anderweitigen Verwertung der Räume erlangt.
    5. Im Falle einer Teilstornierung gelten die vorigen Regelungen entsprechend für den oder die stornierten Räume und/oder Tage. 
    6. Bei einer Vereinbarung von Essens- und Getränkepauschalen pro Teilnehmer ist eine Verringerung der vertraglich vereinbarten Personenzahl und entsprechende Reduzierung der Pauschalen bis zum 16. Kalendertag vor dem vereinbarten Veranstaltungszeitraum möglich. Danach ist eine Verringerung der Teilnehmerzahl nicht mehr möglich. Eine Erhöhung der vertraglich vereinbarten Personenzahl macht LechLoft auf Anfrage des Kunden in der Regel immer möglich. LechLoft ist aber nicht verpflichtet, einer Erhöhung der vereinbarten Personenzahl zuzustimmen. Verringert oder erhöht der Kunde erst die vertraglich vereinbarte Personenzahl und storniert im Anschluss den gesamten Auftrag, müssen die Getränke- und Essenspauschalen für die ursprünglich vereinbarte oder im Fall der Erhöhung der Personenzahl nach Vertragsschluss für die erhöhte Personenzahl vollständig entrichtet werden und zwar unabhängig davon, ob vorausgegangene Änderungen der Personenzahl vor oder nach dem 16. Kalendertag vor dem vereinbarten Veranstaltungszeitraum vorgenommen wurden. 
    7. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geltend gemachten Stornokosten.
    8. Hat der Kunde die Zahlung bereits im Voraus geleistet, erstattet LechLoft infolge der Reduzierung zu viel gezahlte Beträge zurück.

  • Leistungsunfähigkeit des Kunden

Stellt sich nach Vertragsschluss mit dem Kunden heraus, dass aufgrund seiner Vermögenslage die Erfüllung seiner Vertragspflichten gefährdet ist (insbesondere bei Zahlungseinstellung, Stellung des Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Pfändungs- und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen), ist LechLoft berechtigt, nach eigener Wahl bis zur Vorauszahlung des Preises oder Leistung einer angemessenen Sicherheit durch den Kunden die Erbringung der Leistungen zu verweigern.



  • Vertraulichkeit, Schutzrechte Dritter
  1. Der Kunde verpflichtet sich, alle von LechLoft im Rahmen des einzelnen Vertrags überlassenen Informationen vertraulich zu behandeln und ohne vorherige schriftliche Zustimmung von LechLoft keinem Dritten zu offenbaren. Eine zwischen den Parteien abgeschlossene Vertraulichkeitsvereinbarung geht den Regelungen dieser Ziffer 11 vor.
  1. Die Informationen umfassen insbesondere alle von LechLoft gefertigten Analysen, Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, technische Daten, Preise, Konditionen, Methoden, Aufstellungen und Berechnungen einschließlich digitaler Informationen (Daten) sowie im Rahmen des Vertrags von LechLoft erarbeitetes oder eingebrachtes sonstiges Know-How und sämtliche Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG.
  1. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind und rechtmäßig von Dritten erlangt wurden.
  1. Erkennt der Kunde, dass vertrauliche Informationen unrechtmäßig Dritten bekannt wurden, hat er LechLoft hierüber unverzüglich zu unterrichten.
  • Haftung
  1. LechLoft haftet unabhängig von der Art der Pflichtverletzung einschließlich unerlaubter Handlungen, wenn ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln seitens LechLoft vorliegt. Im Übrigen ist eine Haftung für Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit nachfolgend nicht abweichend geregelt.
  1. Bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten durch LechLoft, die eine ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Beachtung der Kunde vertrauen darf, haftet LechLoft für jede Fahrlässigkeit, jedoch im Falle leichter Fahrlässigkeit nur bis zur Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens.
  1. Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in den Ziffern 12.1 und 12.2 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie bei grober Fahrlässigkeit von Organen oder leitenden Angestellten von LechLoft.
  1. Soweit die Haftung von LechLoft ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von LechLoft.
  2. Im Übrigen haftet LechLoft nicht.
  3. Diese Haftungsregelungen gelten auch für vom Kunden, seine Mitarbeiter oder andere Personen, die sich mit Zustimmung des Kunden in den Räumen aufhalten, mitgebrachte Gegenstände, Unterlagen und/oder Daten.
  4. Sofern und soweit LechLoft nicht nach den vorstehenden Regelungen haftet, wird die Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a BGB ausgeschlossen. Der Kunde hat vor Vertragsschluss die Möglichkeit, die Räume zu besichtigen.
  • Kein Versicherungsschutz

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass für vom Kunden, seinen Mitarbeitern oder von anderen Dritten, die sich mit Zustimmung des Kunden in den Räumen des Dritten aufhalten, mitgebrachte Gegenstände - insbesondere Wertsachen und Garderobe -, Unterlagen und/oder Daten kein Versicherungsschutz besteht. Hierfür wird der Abschluss einer geeigneten zusätzlichen Versicherung empfohlen.

  • Beendigung des Vertrages
    1. Für eine vollständige oder teilweise Beendigung des Vertrages gelten die Stornobedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 9). Die außerordentlichen Kündigungsrechte bleiben aus wichtigem Grund unberührt.
    2. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
      1. die Vergütung trotz Mahnung nicht vollständig gezahlt wird,
      2. die Räume für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke genutzt werden,
      3. der Kunde den Zugang anderer Kunden von LechLoft zu den von ihnen gemieteten Räumen bzw. die Nutzung dieser Räume behindert,
      4. der Kunde seine Mitwirkungspflichten gem. Punkt 6.2 dieser AGB verletzt und dadurch die ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch LechLoft verhindert oder die Ressourcen von LechLoft in wesentlichem Umfang blockiert,
      5. der Kunde gegen Punkt 6 3 dieser AGB verstößt oder 
      6. die Nutzung der Räume durch den Kunden eine Gefährdung für die Sicherheit und Unversehrtheit der Räume bedeuten würde,
      7. sich herausstellt, dass der Kunde die Räumlichkeiten für Veranstaltungen, einschließlich Partei- oder parteinahen Veranstaltungen mit extremistischem Inhalt nutzt oder zu nutzen beabsichtigt.
    3. Schließlich ist die Insolvenz der jeweils anderen Partei ein wichtiger Grund zur Kündigung.
    4. Eine Vertragskündigung bedarf der Schriftform.
    5. Bei Kündigung einer Partei ist LechLoft berechtigt, bereits erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen. 
    6. Der Kunde ist verpflichtet, nach Beendigung des Vertrags die genutzten Räume und Inventar in mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben. Sämtliche von ihm eingebrachte Gegenstände sind zu entfernen und der bei Übergabe der Räume bestehende Zustand ist wieder herzustellen. Sichtbare Gebrauchsspuren und Beschädigungen an Böden, Bodenbelägen, Wänden oder Inventar wird LechLoft auf Kosten des Kunden zzgl. einer angemessenen Handlingspauschale für den bei LechLoft entstehenden Aufwand beseitigen; die Handlingspauschale entfällt oder verringert sich, wenn der Kunde nachweist, das LechLoft geringere Kosten entstanden sind als die eingeforderter Handlingspauschale. Der Kunde hat die entsprechenden Kosten innerhalb von zehn Tagen nach Übersendung der Rechnung durch LechLoft zu zahlen.
    7. LechLoft kann zurückgelassene Gegenstände auf Kosten des Kunden einlagern, wenn sie nicht innerhalb von 24 Stunden nach Rückgabe der Räume dort abgeholt werden. Nach 14 Tagen ist LechLoft befugt, die Gegenstände auf Kosten des Kunden zu verwerten bzw. zu entsorgen.
    8. Der Kunde hat sämtliche ausgegebene Schlüssel und Schlüsselkarten am Ende des Leistungszeitraums unverzüglich an LechLoft zurückzugeben.

  • Corona und andere meldepflichtigen Krankheiten

Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen oder meldepflichtigen Krankheiten in den letzten 14 Tagen, sowie Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und/oder respiratorischen Symptomen jeder Schwere, ist der Zugang zu den Räumen untersagt.


  • Schlussbestimmungen
  1. Ist LechLoft aufgrund höherer Gewalt wie Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Regierungsmaßnahmen, Naturkatastrophen, Feuer, Epidemien oder anderer unvorhersehbarer und nicht durch LechLoft zu vertretender Umstände wie z.B. Streiks oder rechtmäßige Aussperrungen, Betriebs- oder Transportstörungen, Betriebs- oder Maschinenausfälle, Unterbrechungen in der Energie- oder Materialversorgung an der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gehindert, verlängern sich die vereinbarten Leistungsfristen und Leistungstermine jeweils um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. In solchen Fällen wird LechLoft zwar ihr Bestes tun, um den Vertrag zu erfüllen, kann jedoch nicht für das Scheitern oder die Verzögerung ihrer Leistung verantwortlich gemacht werden. Die genannten Umstände sind von LechLoft auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits bestehenden Verzugs eintreten. LechLoft wird dem Kunden den Beginn und das voraussichtliche Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen. Dauert die Behinderung sechs Wochen oder länger, können beide Parteien den Vertrag fristlos kündigen.
  1. Der Kunde darf die ihm in Verbindung mit den Leistungen obliegenden Rechte und Pflichten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von LechLoft ganz oder teilweise auf Dritte übertragen.
  1. Die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen LechLoft und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit der Erbringung der Leistungen ist das am Geschäftssitz der LechLoft zuständige Gericht. 
  2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.
  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen.



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  • 100% Datenschutz

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